Newsletter 4/2021 vom 26.08.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

es bleibt weiter eine schwierige Zeit. Einerseits droht eine 4. Pandemie-Welle. Andererseits leben viele von uns mit den drei G*s (getestet, wieder gesund, geimpft) relativ normal.

 

Der Vorstand war in den letzten Monaten nur sehr eingeschränkt handlungsfähig. Natürlich konnte Schatzmeister Lutz Grotehusmann seinem Kerngeschäft, u.a. der Mitglieder-verwaltung, nachgehen. Aber viel mehr war von einer Ausnahme abgesehen nicht möglich.

 

Wir haben sehr intensiv über die Zukunft des Goldenen Bandes nachgedacht, der ältesten Sportauszeichnung in Deutschland. Die Veranstaltung am 23. November (Ehrung 2020 und 2021) kann zwar hoffentlich stattfinden. Trotzdem bleiben zahlreiche Fragen/Probleme: Der Vertrag mit der Agentur ist ausgelaufen, uns fehlen Sponsoren, das Interesse der KollegInnen in Berlin-Brandenburg ist gering u.a.m. Nach intensiven Gesprächen schlägt der Vorstand daher eine SATZUNGSÄNDERUNG vor, die Sie unten finden.

 

Sehr herzlich laden wir alle mit den drei G*s (getestet, wieder gesund, geimpft) zur dies-jährigen Jahreshauptversammlung ein, die am 7.10.2021 ab 10:30 Uhr beim Berliner Fußballverband stattfinden soll (Humboldtstr. 8a, 14193 Berlin).

 

Der Vorschlag für die Tagesordnung:

 

01 Feststellung der Beschlussfähigkeit

02 Genehmigung des Protokolls vom 08.10.2020 (Anlage)

03 Bericht des Vorstandes

04 Bericht des Schatzmeisters

05 Aussprache zu den Berichten

06 Antrag des Vorstandes auf Satzungsänderung (Anlage)

07 Bericht der Kassenprüfer

08 Entlastung des Vorstandes

09 Neuwahl von zwei (drei) Kassenprüfern

10 Verschiedenes

 

 

Anlage TOP 6: Antrag des Vorstandes auf Satzungsänderung

 

Satzung alt

 

Art. 18 Das „Goldene Band der SportjournalistenArt. 18 Das "Goldene Band der Sportjournalisten"

 

(1) Der VDS Berlin-Brandenburg verleiht

seit 1927 das "Goldene Band der Sportpresse", die älteste und traditionsreichste Sportlerehrung in Deutschland.

 

(2) Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten, die sich im Bereich des Sports in ganz besonderer Weise sozial engagiert haben. Bei ihren nicht-kommerziellen Projekten steht im Vordergrund, anderen eine möglichst faire Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen. Das persönliche Engagement soll gewürdigt werden.

3) Das Vorschlagsrecht obliegt den Mitgliedern des VDS BB. Es wird durch ein Kuratorium von Experten aus dem Sport ergänzt. Dem Kuratorium gehören bis zu sieben Personen an.

 

(4) Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt mit einfacher Mehrheit durch eine unabhängige Jury. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Vorstandes des VDS BB und anderen dem Sport verbundenen Persönlichkeiten zusammen. Der Jury gehören bis zu neun Personen an.

 

Satzung neu

 

(1) Der VDS Berlin-Brandenburg verleiht

seit 1927 das "Goldene Band der Sportpresse", die älteste und traditionsreichste Sportlerehrung in Deutschland.

 

 

(2) Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten, die sich im Bereich des Sports in ganz besonderer Weise sozial engagiert haben. Bei ihren nicht-kommerziellen Projekten steht im Vordergrund, anderen eine möglichst faire Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen. Das persönliche Engagement soll gewürdigt werden.

 

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(3) Der Verband der Sportjournalisten Berlin-Brandenburg tritt die Rechte für das Goldene Band bis 2027 an den Dachverband (VDS) ab.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Hanns Ostermann